Ab dem 1. August 2016 gilt die sog. „Routerfreiheit“!
- "Geschrieben von Matthias Pufke"
Das bedeutet, das durch die Bestimmungen des TK-Endgerätegesetzes vom 1. August 2016 an Endgeräte Ihrer Wahl an ihrem Anschluss einsetzen können. Dazu ist es notwendig, dass der Anbieter die Zugangsdaten für Internet und Telefonie (Voice over IP) zur Verfügung stellt.
Bei vielen Anbietern, wie der Telekom, Vodafone (ehemals Kabel Deutschland), 1&1, congstar, easybell und NetCologne war das bisher schon der Fall. Bei anderen Anbietern war man auf die vorprogrammierten Endgeräte des Anbieters angewiesen.