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... betroffen ist mal wieder die Textilbranche. Wer Textilien anbietet muss das sog. Textilkennzeichnungsgesetz beachten. Wer dies nicht tut läut Gefahr, abgemahnt zu werden. Erst vor kurzem hat das Oberlandesgericht in Köln dazu ein Urteil gefällt, bei dem Amazon den küzeren zog. Hier ist also absoluter Handlungsbedarf empfohlen.

 

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