News

Bayern mit "Bürgernahem Datenschutz" auf einem Sonderweg zur DSGVO-Anwendung?

In unserem wunderschönen Freistaat ist ein Beschluss des Ministerrats in Kraft getreten, wonach Abmahnungen auf Basis der EU-Datenschutzverordnung (DSGVO) vermieden/eingeengt werden sollen.

Bei uns in Bayern wird seit Anfang Juni ein gesonderter "bayerischer Weg zu einer bürgernahen und mittelstandsfreundlichen Anwendung" der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) praktiziert. Ein Beschluss der Staatsregierung des Freistaats Bayern ist im aktuellen "Allgemeinen Ministerialblatt" veröffentlicht worden und gilt damit als in Kraft getretten. Damit gilt in Bayern ausdrücklich die Vorgabe etwa an die für den Datenschutz zuständigen Landesbehörden, die Ziele der DSGVO "sachgerecht und mit Augenmaß" zu verfolgen. Ziel ist es, die Akzeptanz für das Normenwerk in der Bevölkerung zu fördern.

Nicht alle brauchen Datenschutzbeauftragten! Konkret hat der bayerische Ministerrat zum Beispiel festgelegt, dass Amateursportvereine, Musikkapellen oder sonstige (vor allem durch ehrenamtliches Engagement getragene) Vereine keine eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen. Prinzipiell benötigen laut dem Verordnungstext Einrichtungen einen speziellen Experten, wenn ihre "Kerntätigkeit" die Kontrolle und die Verarbeitung personenbezogener Daten ist. Andernfalls drohen gegebenenfalls scharfe Sanktionen.

Bayern hat allerdings versucht, auch die Strafen einzugrenzen. "Bei einem Erstverstoß im Dickicht der DSGVO drohen keine Bußgelder", heißt es in dem Beschluss. "Hinweise und Beratung haben Vorrang vor Sanktionen." Die DSGVO schreibt dagegen zumindest vor, dass die Mitgliedsstaaten gegen Verstöße "wirksam, verhältnismäßig und abschreckend" vorgehen müssen - auf Twitter wird bereits diskutiert, inwiefern die Sonderregeln mit dem EU-Recht überhaupt vereinbar sind.

Im Einklang mit dem verabschiedeten Leitlinien wird Bayern ferner "eine Praxis von Abmahn-Anwälten" nicht hinnehmen, "die glauben bei Unternehmen formelle Datenschutzverstöße rechtsmissbräuchlich abmahnen und abkassieren zu können". Die Regierung des Freistaats will zudem "mit den Betroffenen weitere Bestimmungen im Datenschutzrecht identifizieren", die über das Ziel hinausschössen. Dazu sollen weitere Gespräche mit Vereinen und Mittelständlern angeboten werden.

Generell ist umstritten, ob die DSGVO als Basis für Abmahnungen taugt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sah die Gefahr als groß an und machte sich vor der Sommerpause für eine "Soforthilfe" stark. Dagegen drängte die SPD-Fraktion darauf, das Problem grundlegender anzugehen. Der Bundestag forderte in einem Kompromissansatz die Bundesregierung Mitte Juni auf, spätestens Anfang September einen Gesetzentwurf vorzulegen, um einen Abmahnmissbrauch generell zu bekämpfen.

Parallel macht die Bayerische Regierung Druck über den Bundesrat. So hat der Freistaat Anfang Juli in der Länderkammer einen Gesetzentwurf vorgestellt, wonach insbesondere bei zivilrechtlichen Ansprüchen von Verbänden aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße nachgebessert werden soll. Zum Beispiel über Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und im Unterlassungsklagengesetz will man erreichen, dass Abmahnmöglichkeiten eingegrenzt werden. Missbräuchlichen Abmahnpraktiken aufgrund nur geringfügiger Datenschutzverstöße soll der Gesetzgeber prinzipiell entgegenwirken. Die Initiative wird derzeit in den Fachausschüssen des Bundesrats erörtert.

 

Alle News gibt es hier zu sehen, eine Suche lässt sich hier starten und zur Startseite geht es hier mit einem Klick!