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BGH-Urteil: Das Cookie ist tot!

Gestern hat der BGH ein Urteil gesprochen, auf das sowohl viele Website-Betreiber aber auch die Onlinemarketing-Szene reagieren muss.

Es ist nur auf den ersten Blick ein Sieg für die Verbraucher - aber immerhin bringt es Klarheit!

Angesichts eines im November 2018 ähnlich lautentem Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist die Entscheidung der BGH-Richter keine große Überraschung.

Das Urteil schafft Klarheit über die Verwendung von Cookies zu Werbezwecken - auch in Deutschland ist dafür jetzt nachweislich die aktive Einwilligung des Nutzers nötig. Hauptstreitpunkt des Verfahrens (Az. I 49 7/16) war aber eigentlich die Frage, ob der Haken zur Cookie-Einwilligung bereits vorab gesetzt sein darf oder aktiv durch den Nutzer gesetzt werden muss:

Ein voreingestellter Haken im Feld zur Cookie-Einwilligung benachteilige den Nutzer unangemessen sagte gestern das BGH.

Der Verband der Internetwirtschaft (eco) begrüßte die BGH-Entscheidung, da nun endlich Klarheit zw. dem europäischen und dem deutschen Recht herscht. Der Branchenverband Bitkom kritisierte dagegen das Urteil scharf, denn es treffe die Webseitenbetreiber schwer und es nerve viele Internetnutzer, erklärte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder, denn:

Alle Cookies, die als nicht unbedingt erforderlichen gelten, dürften jetzt nur noch mit aktiver Einwilligung gesetzt werden: Bisher dienten Cookies den Webseitenbetreibenden und Usern gleichermaßen - wie etwa bei Warenkörben in Online-Shops oder um das Webseitenerlebnis für Nutzer zu verbessern - das geht jetzt nur noch, wenn der Benutzer den Cookies aktiv zugestimmt hat. Ein Nachteil für die Werbe-Branche und Betreiber: Zielgruppengenaue Werbung wird damit schwierig und teuerer.

 

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