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BND-Befugnis zur Netzüberwachung im NSA-Stil ist in Kraft

Seit 31.12.2016 darf der BND nun ganz offiziell Daten aus kompletten Telekommunikationsnetzen mit Auslandsverkehren auch im Inland gänzlich abschöpfen, ein halbes Jahr lang auf Vorrat speichern und mit Dritten austauschen.

Das Gesetz zur sogenannten "Ausland-Ausland" Fernmeldeaufklärung war zwischen den Jahren im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden - die große Koalition hatte das Gesetz mit dem der Auslandsgeheimdienst nun offiziell Netzknoten wie den Frankfurter De-Cix ausspähen darf, im Herbst im Eiltempo durch Bundestag und Bundesrat gebracht.

Im Klartext bedeutet das, das der BND kann nun auch "vom Inland aus mit technischen Mitteln Informationen einschließlich personenbezogener Daten aus Telekommunikationsnetzen erheben und verarbeiten" kann.

Voraussetzung: Es Telekommunikation von Ausländern im Ausland erfolgen.

Aber: Eine nennenswerte Hürde ist das nicht, da sich im Internet mit IP-Verkehren zwischen in- und ausländischen Inhalten kaum unterscheiden lässt.

Und: Die bisherige Grenze, wonach der BND nicht mehr als 20 Prozent des Datenverkehrs abgreifen durfte, ist gefallen - zur Begründung heißt es, dass die Behörde aufgrund "begrenzter personeller und sachlicher Kapazitäten" ohnehin nicht flächendeckend spionieren könne.

 

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