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Bundestag fördert den Online-Handel - ein Schritt um den Bargeldverkehr abzuschaffen?

Nächstes Jahr kommt nicht nur eine verschärfte und umfassendere Datenschutzverordnung, durch Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie der EU wird der Online-Handel dafür auch gefördert.

Die Umsetzung dieser zweiten Zahlungsdiensterichtlinie der EU in nationales Recht soll zum Januar 2018 erfolgen. Diese sieht z.B. vor, das Händler künftig keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften bei Buchungen sowie Einkäufen übers Internet verlangen dürfen - die Sicherheit bei Online-Überweisungen soll erhöht werden.

Bis jetzt war lediglich vorgeschrieben, dass EIN zumutbares Zahlungsmittel ohne zusätzliche Kosten angeboten werden muss - nach Januar 2018 sind "besonders gängige" Zahlungsmittel wie EC-Karten oder Kreditkarten von Mastercard oder Visa eingeschlossen.

Man könnte meinen, die Regierung möchte damit die Bevölkerung für Online-Handel und bargeldloses Bezahlen offener zu machen ...

 

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