Cookie-News: Verstößt ein Zwang zum Speichern gegen die DSGVO?
- "Geschrieben von Matthias Pufke"
Dürfen Nutzer, die einer Speicherung von Cookies auf Websites nicht zustimmen, am Besuch dieser Website gehindert werden - Datenschützer aus den benachbarten Niederlande haben dazu eine klare Auffassung!
Cookie-Banner, die als Zugangsschranke konstruiert sind, sind nicht DSGVO-konform!
Dieser Meinung ist zumindest die niederländische Datenschutzbehörde:
Eine Abfrage, ob ein Nutzer dazu bereit ist, Cookies zur Wiedererkennung auf seinem Rechner abzulegen, kann zwar durchaus erfolgen, sagen sie - aber es sei nicht legal, wenn Nutzern eine Website nicht betreten können, wenn sie den Cookies nicht zustimmen.
Die Datenschützer aus unserem Nachbarland erklären daher auf einer Website, was erlaubt ist und was nicht. Es habe zahlreiche Beschwerden von Internetnutzern gegeben, weil diesen der Zugang zu Websites verwehrt wurde. Zusätzlich habe man an einige große Unternehmen geschrieben, um diesen die Gesetzeslage ins Gedächtnis zu rufen. Sie wurden aufgefordert, entsprechende Änderungen vorzunehmen, um eine DSGVO-konforme Internetpräsenz zur Verfügung zu stellen.
Ob sich deutsche Datenschützer dieser Haltung anschließen, muss man abwarten. Allerdings sind die rechtlichen Grundlagen hier dieselben – eine Argumentation dürfte also gleich lauten.
Demnächst könnte es aber noch kompliziert(er) werden - denn abseits von den aktuellen EU-Richtlinien, die damit ja nichts direkt zu tun haben, ist eine E-Privacy-Verordnung in Arbeit, die noch deutlich tiefere Einschnitte mit sich bringen könnte als die DSGVO!
Es geht dabei darum, dass möglicherweise für jedes an der Auslieferungskette beteiligte System der Auslieferungskette (also etwa für jedes Werbenetzwerk) einzeln die Erlaubnis zum Setzen von Cookies gegeben werden müsste.
In der Praxis bedeutet das, das z.B. bei einem durchschnittlichen deutschen Nachrichtenportal mehr als 50 Klicks notwendig wären – ein Aufwand, den wohl nur wenige Nutzer auf sich nehmen würden. Spätestens wenn diese Verordnung tatsächlich so kommt könnten Cookies, die ohnehin immer weniger relevant werden, im Umfeld der Online-Werbung gänzlich erledigt sein.