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Corona-Warn-App ab heute verfügbar - lt. Verbraucherzentrale darf sie aber nicht zum Zwang werden

TÜV findet Sicherheitslücken und kritisiert den "frühen" Veröffentlichungstermin

Die TÜV Nord Group wurde mit der Prüfung der von der Bundesregierung bei SAP und Telekom beauftragten offiziellen Corona-Warn-App beauftragt. Nach anfänglichen Sicherheitslücken wird sie nun aber als sicher eingestuft. Ein "zu früher" Veröffentlichungstermin wird aber weiterhin als Kritikpunkt geführt - die Empfehlung zur Veröffentlichung liegt bei Ende Juni / Anfang Juli diesen Jahres da die Prüfung der Sicherheit als zu kurz eingestuft wurde.

Die App soll helfen Infektionsketten frühzeitig zu erkennen und möglicherweise auch zu durchbrechen.

Das Prinzip der Freiwilligkeit ist essentiell, muss nun in der Praxis aber angewendet und auch kontrolliert werden. Es darf nicht sein, dass Arbeitgeber, Restaurants oder staatliche Behörden die App-Nutzung als Zutritts-Voraussetzung definieren und damit die Freiwilligkeit schleichend zum Zwang machen.

Außerdem sind noch diverse Fragn offen: Haben Betroffene bei positiven Kontaktmeldungen Anspruch auf einen Corona-Test? Wer übernimmt die Kosten dafür? An wen kann man sich wenden?

 

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