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Das Landgericht Hamburg distanziert sich von seiner eigenen Rechtsprechung bzgl. der Linkhaftung

Das LG Hamburg hält nicht länger an seinem strengen Haftungsmaßstab bei Verlinkungen auf urheberrechtsverletzende Inhalte fest - Linksetzende können sich nun in bestimmten Fällen auf die "Unzumutbarkeit von Nachforschungsmaßnahmen" berufen.

Auf viel Unverständnis stieß eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im September 2016, wonach der Betreiber einer Website für das Setzen eines Links haften kann, wenn auf der verlinkten Website unrechtmäßig z.B. ein urheberrechtlich geschütztes Werk veröffentlicht ist.

Die Bedeutung des Urteils:
Aus dem Urteil ergibt sich die Verpflichtung für kommerzielle Websitebetreiber, sämtliche Inhalte einer verlinkten fremden Webseite – seien es nun Bilder, Texte oder Videos - auf Urheberrechtsverletzungen zu prüfen und entsprechende Lizenzfragen zu klären.

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