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Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat diesen Oktober mit dem Safe Harbour Entscheid alle Datenflüsse in die USA als rechtswidrig aufgefasst. Für viele Unternehmen ist der Datenschutz damit anscheinend vom Himmel gefallen, ähnlich wie viele Autofahrer mit Sommerreifen urplötzlich unvorbereitet vom Winter überrascht wurden.

Wer bis jetzt kein Datenschutzkonzept hat, sollte sich umgehend mit dem Thema befassen, denn nicht nur der Datenfluss, bzw. der Datenverkehr mit den USA unterliegt gesetzlichen Vorgaben. Der Datenschutz innerhalb der BRD, der EU, bzw. des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) wird durch die kommende EU Datenschutz-Grundverordnung ab 2018 groß geschrieben.

So regelt beispielsweise Artikel 33a der EU-Datenschutz-Grundverordnung, das sich künftig jedes Unternehmen einem Datenschutzaudit durch ein externes Unternehmen unterziehen, sowie diese Ergebnisse für die Datenschutzbehörde bereit halten muss.

Die sog. „Digitalisierungswelle“ kommt nicht, sie ist schon da - und mit den Digitalen Medien muss auch der Datenschutz einhergehen. Und das betrifft uns alle. Entweder haben wir persönliche Daten, Unternehmenswissen, Kennzahlen oder Geschäftskonzepte, etc. - all dies ist schutzwürdig!

Wir leben mit und von diesen Daten - Politiker, Unternehmer und Mitmenschen müssen hier an einem Strang ziehen. Man darf sich nicht auf die politischen Lenker unseres Landes verlassen, jeder Unternehmer und jeder Mitbürger muss seinen Teil dazu leisten.

 

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