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Das "unsichere" Anwaltspostfach bleibt abgeschaltet - die BRAK wählt einen neuen Präsidenten

Inmitten der beA-Krise hat die Bundesrechtsanwaltskammer nun einen neuen Präsidenten gewählt - zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach gibt es dagegem nichts Neues.

Das "besondere elektronische Anwaltspostfach", kurz "beA" bleibt abgeschaltet:
Einen Termin für den Wiederanlauf kann die BRAK nicht nennen. Der alte EGVP-Client sollte zunächst bis Mitte Mai weiterhin angeboten werden. Nun heißt es, der Client werde mindestens bis einen Monat nach dem Neustart des beA weiter zur Verfügung stehen.

Der fehlende beA-Client macht sich für die Anwaltschaft auch bei der Signatur von Dokumenten im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs bemerkbar. Wie das Bundessozialgericht in einer Pressemitteilung am 9. Mai 2018 veröffentlichte, sind seit dem 1. Januar 2018 sogenannte Containersignaturen unzulässig. Daher sind alle zu signierenden Anhänge einzeln zu signieren, eine Funktion, die der beA-Client hat. Der zur Überbrückung weiter angebotene EGVP-Client dagegen signiert stets die gesamte Nachricht und die darin enthaltenen Anhänge als Ganzes. Bis zum Neustart des beA müssen Anwälte ihre Dokumente deshalb mit einer externen Software signieren, sofern zur Einhaltung der Schriftform eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich ist.

Gegen den zum 14. September 2018 ausscheidenden Präsidenten Ekkehard Schäfer waren wegen des beA-Desasters schon wiederholt Rücktrittsforderungen laut geworden - er scheidet jedoch nach eigenen Angaben aus Gesundheitsgründen aus. Die vorgezogene Sitzung war nur zustande gekommen, weil einige regionale Rechtsanwaltskammer nicht bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Herbst warten wollten. Eine Revolution zeichnet sich jedoch nicht ab. Der für das beA verantwortliche Vizepräsident Dr. Martin Abend bleibt im Amt.

 

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