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Datenschutzgrundverordnung in kleinen Firmen? DSGVO? Nie gehört ...

Die neuen Datenschutzbestimmungen nehmen auch kleinste Unternehmer in die Pflicht. Die Uhr tickt! Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder. Wie sieht es mit der Vorbereitung bei Ihnen aus?

Am 25. Mai ist Stichtag. Dann tritt offiziell die europaweit geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Sie sieht Auflagen vor, die auch kleinste Unternehmen im Umgang mit persönlichen Daten befolgen müssen - doch gerade kleine Firmen scheinen auf kaltem Fuß erwischt zu werden – dabei sind die Vorgaben bereits seit zwei Jahren bekannt.

Jeder zweite Mittelständler in Deutschland ist nach einer Studie des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft in Bezug auf die DSGVO noch völlig planlos.

Nach einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des Verbandes haben 36 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen von den neuen Regeln "noch nicht einmal etwas gehört". Lediglich 22 Prozent haben sich auf die Scharfschaltung der DSGVO vorbereitet oder sind mit der (zumindest teilweisen) Implementierung beschäftigt.

Die Zeit drängt. Doch der Zentralverband des Deutschen Handwerks "ZDH" gibt eine leichte Entwarnung:
Für seine Mitglieder gebe es nur geringen Handlungsbedarf, erklärte der Verband auf Anfrage. Die DSGVO bringe "inhaltlich nur sehr wenige praxisrelevante Änderungen mit sich". Dies gelte auch für die formalen, bürokratischen Anforderungen. "In der Sache kommt auf Betriebe, die bereits heute datenschutzkonform agieren, kein zusätzlicher Aufwand zu", ist der ZDH überzeugt.

Das mag aus unserer Sicht richtig sein - wer bereits datenschutzkonform agiert, hat nicht viel Mehraufwand zu tragen. Das dumme ist nur, das das die wenigsten tun - und das wiederum ist auch der Grund, wieso die DSGVO in Kraft tritt und das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) ersetzt: diesem wurde keine Beachtung geschenkt.

 

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