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Der Brexit betrifft auch das Internet: EU-Kommission droht mit Kündigung von über 300.000 britischen .eu-Domains!

Die EU-Kommision hat verdeutlicht, das mit dem Ausscheiden von GB aus der EU (Brexit) Organisationen und Bürger aus Großbritannien keine Webadressen unter der Top Level Domain .eu mehr registrieren können - bestehende Einträge dürften sogar widerrufen werden!

In dem Poker um einen Vertrag über einen "geordneten Rückzug" Großbritanniens aus der EU hat die EU-Kommission im Internetbereich drastische Maßnahmen angekündigt: In einer am Mittwoch unvermittelt veröffentlichten Mitteilung stellt die Generaldirektion für Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien zunächst klar, dass mit dem Tag des Ausscheidens britische Firmen, Organisationen oder Bürger "nicht länger berechtigt sein werden, Domainnamen mit der Endung .eu zu registrieren". Zudem dürften Registrierungsstellen ab diesem Termin einschlägige Webadressen der Betroffenen nicht mehr verlängern.

Diese Ansage deckt sich mit der laufenden Rechtsprechung. So hatte der Gerichtshof der Europäischen Union schon 2012 entschieden, dass Unternehmen, die eine Marke als .eu-Domainnamen anmelden, diese auch selbst gewerblich nutzen und in einem Mitgliedsstaat sitzen müssen.

Die EU-Kommision kündigte an, dass bestehende britische .eu-Adressen mit dem Stichtag Ende März 2019 ohne Widerspruchsrecht gekündigt werden könnten.

 

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