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Gesetz gegen Abmahn-Abzocke ist unwirksam

Verbraucher müssen z.B. bei Urheberrechtsverstößen immer noch tief in die Tasche greifen, wie der Bundesverband der Verbraucherzentrale nachweist: er kritisiert Lücken im Gesetz zur Begrenzung der Abmahnkosten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Regierung aufgefordert, das "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" nachzubessern: Die im Oktober 2013 in Kraft getretene Regelung sollte eigentlich Verbraucher vor hohen Abmahnkosten bei Urheberrechtsverstößen schützen. Dies leiste sie derzeit gar nicht, kritisierte der vzbv und belegte seine harte Kritik mit den Ergebnissen einer eigenen Untersuchung.

"Die Ausnahmeregelung der Unbilligkeit muss gestrichen werden. Der Streitwert muss insgesamt, also für die Anwaltsgebühren und die Schadensersatzforderung, gedeckelt werden. Wir brauchen eine klare und rechtssichere Regelung zur Eindämmung von Abmahnungen mit unverhältnismäßig hohen Abmahngebühren", fordert Ehrig.

 

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