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Mit der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen definiert damit das Bundesministerium des Inneren, welche Anlagen aus den Bereichen IKT, Energie, Wasser und Ernährung unter die neue Meldepflicht des IT-Sicherheitsgesetz fallen.

Damit ist die von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière vorgelegte Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV) in Kraft getreten, die das sogenannte IT-Sicherheitsgesetz ergänzt und konkretisiert. Das IT-Sicherheitsgesetz ist ursprünglich am 25. Juli 2015 in Kraft getreten und Teil eines Gesamtpaketes der aktuellen Bundesregierung zur Erhöhung der sog. Cyber-Sicherheit in kritischen Infrastrukturen.

Es verpflichtet Betreiber kritischer Anlagen aus den Bereichen Energie, Informationstechnik, Telekommunikationstechnik, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen, einen Mindeststandard an IT-Sicherheit einzuhalten und erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu melden.

 

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