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Die EU-Datenschutzgrundverordnung – welche Änderungen kommen auf Online-Händler zu?

Am 14. April 2016 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) vom EU-Parlament beschlossen worden - nach einer zweijährigen Übergangsfrist muss sie ab dem 25. Mai 2018 angewendet werden.

Noch immer herrscht viel Unklarheit und der 25. Mai 2018 isst nicht mehr so weit weg. Daher sollten vor allem Shop-Betreiber umgehend beginnen, sich mit dem Thema und den anstehenden Änderungen auseinanderzusetzen. Vor dem Weihnachtsgeschäft ist nun eine gute Gelegenheit sich mit den Datenschutzvorgängen im eigenen Unternehmen zu befassen und diese an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

Für Online-Händler ist dabei insbesondere zu beachten:

  • Prüfen Sie, welche Einwilligungen Sie in Ihrem Shop einholen und ob diese den neuen Anforderungen genügen.
  • Überprüfen Sie Ihre Verträge zu Auftragsdatenverarbeitung und nehmen Sie gegebenenfalls Anpassungen vor.
  • Behalten Sie im Auge, wie die neuen Vorgaben für die Datenschutzerklärung umzusetzen sind.
  • Verfolgen Sie die aktuellen Entwicklungen bezüglich der korrekten Verwendung von Tracking- und Remarketing-Tools.

 

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