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DSGVO - jedes fünfte IT-Unternehmen hat sich noch nicht damit beschäftigt

Laut einer Bitkom-Umfrage ist das Bewusstsein für die Dringlichkeit bei den Firmen aber noch sehr gering. Am 25. Mai 2018 endet die Übergangsfrist, danach drohen empfindliche Strafen.

Die EU-Datenschutzgrundverordnung ist eigentlich schon in Kraft, nur die Übergangsfrist endet "erst" am 25. Mai 2018. Ab dann drohen den Unternehmen, die die Vorgaben missachten, markante Strafen. Das Bewusstsein für die Dringlichkeit ist aber auch bei IT-Firmen noch gering, wie eine Umfrage des Bitkom kürzlich gezeigt hat.

„Allmählich wird die Zeit knapp, um die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung umzusetzen. Die Übergangsfrist bis Mai 2018 war dafür gedacht, dass die IT-Unternehmen bis dahin die teilweise aufwändigen Vorarbeiten leisten können – dies setzt aber eine aktive Beschäftigung mit dem Thema voraus“, erklärt Susanne Dehmel, Geschäftsleiterin Vertrauen und Sicherheit beim Bitkom. Wie diverse Verpflichtungen aus der Verordnung praktisch umgesetzt werden können erklärt der Verband in Praxisleitfäden zu den Themen „Verarbeitungsverzeichnis“, „Risk Assessment und Datenschutzfolgenschutzabschätzung“ sowie „Mustervertragsanlage zur Auftragsverarbeitung“. Sie stehen auf der Bitkom-Webseite kostenlos zum Download bereit.

 

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