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E-Privacy-Verordnung: Die große Ratlosigkeit!

Ist die E-Privacy-Verordnung gescheitert? Nachdem sich die EU-Mitgliedstaaten erneut nicht auf einen Vorschlag einigen konnten, droht zumindest eine weitere (jahrelange?) Verzögerung.

Die Einigung über die geplante E-Privacy-Verordnung innerhalb der EU könnte sich erneut verzögern, nachdem die EU-Mitgliedstaaten in der vergangenen Woche einen Kompromissvorschlag der finnischen EU-Ratspräsidentschaft abgelehnt haben.

Während manche Staaten die Datenschutzvorgaben in dem Vorschlag als zu weitgehend ablehnten, hielten andere den Schutz der Nutzer vor Tracking für zu stark aufgeweicht.

Der Kompromissvorschlag Finnland hat einen Kompromissvorschlag präsentiert, dem die ursprüngliche Intention der Verordnung schon stark abgeschwächt worden wäre: So sollten Webseitenbetreiber, die ihr Angebot vor allem über Online-Werbung finanzieren, die Daten von Nutzern ohne deren explizite Zustimmung verarbeiten dürfen - außerdem sollen Provider die Metadaten ihrer Nutzer unter bestimmten Bedingungen auch für Zwecke verwenden dürfen, für die sie nicht ursprünglich erhoben wurden.

Nach dem aktuellen Scheitern einer europaweiten Einigung hängt nun viel davon ab, wie die jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden auf Basis der DSGVO und der alten Cookie-Richtlinie das Nutzertracking beurteilen. Sollten Anbieter deren Vorgaben ablehnen - wovon auszugehen ist - müssen am Ende die Gerichte über die richtige Umsetzung des EU-Rechts entscheiden. Dabei sollte der Europäische Gerichtshof (EuGH) dann möglichst schnell angerufen werden, um die Fragen höchstrichterlich zu klären.

 

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