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Mit dieser neuen Signaturverordnung, genannt eIDAS rückt Europa ein Stück weiter zusammen, es wird der "digital single market" in Angriff genommen. Für Firmen ist das eine große Hilfe, aber welchen Nutzer hat der Bürger davon?

Was ist eIDAS? eDIAS ist ein EU-weiter Standard für das Signieren und Beglaubigen von elektronischen Dokumente, die damit sicher grenzüberschreitend verschickt werden können.
Egal ob der Autokauf in Italien, die Hausvermietung in Frankreich oder der Vertrag mit einer schwedischen Versicherung -  all das kann nun elektronisch abgewickelt werden, ohne das man reisen muss oder riskiert, das wichtige Dokumente auf dem Postweg verloren gehen.

Im Detail regelt eIDAS die Erstellung, Überprüfung und Aufbewahrung von sog. „qualifizierten elektronischen Signaturen“, Zeitstempeln, Siegeln und Website-Authentifizierung sowie die Zustellung von elektronischen Einschreiben im öffentlichen Sektor.

Aber:
Die neue elektronische „Freizügigkeit“ existiert vorerst nur theoretisch. Laut Auskunft der Bundesnetzagentur: „Gemäß eIDAS-Verordnung ist die qualifizierte Signatur generell der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt, es bestehen allerdings Zweifel, ob eine derart weitreichende Festlegung europarechtlich tragfähig ist. Insbesondere problematisch dürften die Bereiche sein, in denen die qualifizierte Signatur als Ersatz der eigenhändigen Unterschrift generell ausgeschlossen ist“.
Und es kommt darauf an, welche Vorarbeit die einzelnen Länder geleistet haben.

 

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