News

Endlich freies (=offenes) WLAN!

Die lang erwartete Änderung des Telemediengesetzes ist nun in Kraft getreten - das Haftungsrisiko für die Betreiber offener WLANs ist entfallen.

Nachdem sich 2016 das "2. Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG)" des damaligen Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel (SPD) als nicht praktikabel  erwiesen hat, ist das mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt vom letzten Freitag, den 13.10.2017 in Kraft getretene "3. Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes TMG" weitaus sinnvoller.

Nun können damit ab sofort sowohl Unternehmen als auch gastronomische Einrichtungen oder Privatpersonen ihre Netze öffnen, ohne befürchten zu müssen, für Gesetzesverstöße der Nutzer in Regress genommen zu werden.

Eine Ausnahme sieht das Gesetz unter anderem in den Fällen vor, in denen der WLAN-Betreiber absichtlich mit einem Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet, "um rechtswidrige Handlungen zu begehen".

Erfreulicherweise sind alle Ideen zu einer Beschränkung der freien Zugänge in dem neuen Gesetz vom Tisch: Insbesondere müssen die Anbieter nicht für Beschränkungen irgendwelcher Art, für Registrierung, Vorschalt-Seiten oder Verschlüsselung sorgen.

Zielrichtung ist vielmehr, "Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst überall mobil und unkompliziert ins Internet" kommen zu lassen.

 

Alle News gibt es hier zu sehen, eine Suche lässt sich hier starten und zur Startseite geht es hier mit einem Klick!