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EU-Rat kippt vorerst den Upload-Filter und Leistungsschutzrecht

Am vergangenen Freitag wollte der EU-Rat seine Position zu den neuen Urheberrechtsrichtlinien festlegen, dabei ging es wieder einmal auch um die mehr als umstrittenen Upload-Filter und das mindestens genau so kontroverse Leistungsschutzrecht.

Das Leistungsschutzrecht gilt in Deutschland bereits und hat am Ende, primär durchgedrückt durch die Lobbyisten der Verlagsbranche, in der Praxis eigentlich keinen spürbaren Effekt gehabt. Vorerst hat der Rat nun sowohl EU-weiten Upload-Filtern als auch einem Leistungsschutzrecht für die EU eine Absage erteilt.

Das Nicht-zustande-Kommen lag aber nicht an einer Besinnung, sondern vielmehr daran, das sich die EU-Mitgliedsstaaten einfach nicht auf eine gemeinsame Verhandlungsposition einigen konnten. Heute sollten die weiteren Verhandlungsrunden mit dem Europaparlament starten. Doch ohne eine konkrete Position geht das freilich nicht: Dass man mit den Artikeln 11 und 13, die sich um die Upload-Filter und das Leistungsschutzrecht für Presseverleger drehen, nicht weiterkommt, liegt an den lauter werdenden, kritischen Stimmen der EU-Bürger.

Vom Tisch sind damit aber weder die Upload-Filter noch das Leistungsschutzrecht. Eine Einigung dürfte aber immer weiter in die Ferne rücken, da mittlerweile weder die Befürworter noch die Gegner mit den aktuellen Entwürfen glücklich sind. Vor den Europawahlen im Mai erscheint ein Beschluss nun doch eher unwahrscheinlich. Man muss jetzt mal abwarten, wie sich die ganze Misere weiter entwickelt.

 

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