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EuGH-Urteil vom 01.10.2019: Cookies erfordern Einwilligung der Nutzer

Der Europäische Gerichtshof macht den Datenschutz im Internet ein wenig umfangreicher: Er fordert eine aktive Einwilligung der Nutzer beim Setzen und Abrufen von Cookies, technische Cookies sind davon aber nicht betroffen!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fordert die aktive Einwilligung der Nutzer beim Speichern und Abrufen von Cookies. Dabei mache es "keinen Unterschied, ob es sich bei den im Gerät des Nutzers gespeicherten oder abgerufenen Informationen um personenbezogene Daten handelt oder nicht", teilte das Gericht am Dienstag in Luxemburg mit.

Das Europarecht solle den Nutzer "vor jedem Eingriff in seine Privatsphäre schützen, insbesondere gegen die Gefahr, dass 'Hidden Identifiers' oder ähnliche Instrumente in sein Gerät eindringen", hieß es in einer Begründung.

Hintergrund des Urteils ist eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen die Planet49 GmbH, welche die gesetzlichen Anforderungen bzgl. Cookie-Banner & Datenschutz sehr "kreativ" ausgelegt haben.

Kein Gegenstand des Verfahrens waren dagegen Techniken und Verfahren, die allein zum Zweck der Durchführung der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz genutzt werden oder die erforderlich sind, damit ein Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wurde, diesen Dienst zur Verfügung stellen kann. Derartige Speicherungen sind nach Artikel 5 Absatz 3 der Cookie-Richtlinie auch ohne Einwilligung erlaubt.

Nach Darstellung des Europäischen Gerichtshofs sind "die in Endgeräten von Nutzern elektronischer Kommunikationsnetze gespeicherten Informationen Teil der Privatsphäre der Nutzer", die durch die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten geschützt seien. "Dieser Schutz erstreckt sich auf alle in solchen Endgeräten gespeicherten Informationen, unabhängig davon, ob es sich um personenbezogene Daten handelt", heißt es in dem gestrigen Urteil.

Darüber hinaus sind Webseiten-Betreiber nun verpflichtet, über die Funktionsdauer der gesetzten Cookies und den Zugriff Dritter auf die Daten zu informieren.

Nach einem Bericht von Netzpolitik.org will das zuständige Bundeswirtschaftsministerium das Online-Tracking neu regeln und einen Entwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) vorlegen.

 

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