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Facebook darf in Deutschland keine Klarnamen fordern!

 

Das deutsche Datenschutzrecht verlangt, dass Firmen nur dann personenbezogene Daten verwenden dürfen, wenn die Betroffenen dem zugestimmt haben. Das Landgericht Berlin hat Facebook nun deutlich in die Schranken gewiesen.

Facebook muss die Voreinstellungen für seine Dienste in Deutschland verändern und darf seine Anwender nicht länger zwingen, sich mit ihrem echten Namen anzumelden.

Das ist das Resümee aus einem Urteil des Landgerichtes Berlin, das am Montag veröffentlicht wurde.

Facebook war vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) verklagt worden. In dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, wurden Teile der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen für unzulässig erklärt. Die nötigen Einwilligungen zur Datennutzung, die sich das Unternehmen einholt, seien teilweise unwirksam, heißt es in dem Urteil vom 16. Januar (Az. 16 O 341/15).

Facebook legte gegen das Urteil Berufung ein und verweist in einer Stellungnahme darauf, dass sich die Produkte und Richtlinien seit Beginn des Verfahrens im Jahr 2015 markant verändert hätten. Außerdem nehme man 2018 angesichts der bevorstehenden Gesetzesänderungen weitere Änderungen an den Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien vor.

 

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