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Die damit verbundenen Anforderungen könnten sich in Sachen Datenschutz und Überwachungs-Schnittstellen für deutsche Behörden ergeben. Google wird nach Einschätzungen von Branchenbeobachtern in Berufung gehen.

Das Urteil fiel in einem seit längerer Zeit dauernden Streit zwischen dem Internet-Konzern  und der Bundesnetzagentur.

Die Begründung des Kölner Gerichtes: "Auch wenn Google für die Signalübertragung keine eigenen Telekommunikationsnetze, sondern das offene Internet nutze, sei bei einer wertend-funktionalen Betrachtung die Signalübertragung gleichwohl überwiegend ihrem Email-Dienst zuzurechnen“.

Der endgültige Ausgang des Verfahrens könnte eindeutige Folgen auch für andere Online-Dienste haben. Telekommunikationsanbieter wie die Deutsche Telekom fordern z.B. schon lange eine (regulatorische) Gleichstellung mit Internet-Serviceanbietern wie z.B. WhatsApp.

 

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