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Gesetz gegen Steuerbetrug im Online-Handel kommt

Betreiber elektronischer Marktplätze wie Amazon oder Ebay haften künftig für Betrüger auf ihren Plattformen, wenn diese keine Umsatzsteuer abführen.

Der Bundesrat hat letzte Woche am Freitag einen umstrittenen Gesetzentwurf abgesegnet, mit dem das Steuerrecht in zahlreichen Punkten gravierend geändert wird. Eines der Ziele der Initiative ist es, Umsatzsteuer-Ausfälle beim E-Commerce Handel zu bekämpfen. Künftig haften nun Betreiber eines elektronischen Marktplatzes wie z.B. Amazon oder Ebay, wenn dort ein Händler für die darüber bestellten Waren keine Umsatzsteuer entrichtet - aber es gibt Ausnahmen. Beispielsweise Plattformanbieter, die gewisse Aufzeichnungspflichten erfüllen oder "steuerunehrliche Händler" von ihren Marktplätzen ausschließen.

Die Betreiber der E-Commerce Portale sind dann verpflichtet, umfangreiche Daten wie Name, vollständige Anschrift, Steuernummer, Versand- und Lieferadresse sowie Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes von ihren Verkäufern zu erfassen. Bis die Technik zu einem (zeitgemäßen!) elektronischen Übermittlungsverfahren steht, werden dem liefernden Unternehmer Registrierungsbescheinigungen nur in Papierform erteilt. Digitalverbände wie der Bitkom und div. Oppositionspolitiker hatten den Gesetzesentwurf bereits scharf kritisiert. Dass der künftig geforderte Nachweis der Finanzverwaltung für Onlinehändler zunächst auf Papier ausgestellt werde, sei rückständig und belaste die Betroffenen zusätzlich, monierten sie. Es sei auch nicht absehbar, wann die Bescheinigungen auf ein elektronisches Verfahren umgestellt werden könnten.

 

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