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Datenschutz: Google stoppt die Auswertung von Sprachaufnahmen aus der EU

Google (bzw. seine Mitarbeiter) werten keine Sprachaufnahmen aus der EU mehr aus - dies erklärte das Unternehmen dem Hamburger Datenschutzbeauftragten. Aber: Das gilt allerdings nur vorübergehend!

Laut Google wird etwa jede 500. Aufnahme des Google Assistant von Google-Mitarbeitern abgehört und transkribiert. Darunter fallen u.a. auch sehr private, intime und zum Teil auch ungewollte Audioaufnahmen, wie ein Whistleblower kürzlich aufzeigen konnte.

Vor diesem Hintergrund hatte Johannes Caspar (der Hamburger Datenschutzbeauftragte) ein Verwaltungsverfahren eröffnet, um Google eine entsprechende Auswertung für drei Monate zu untersagen.

Im Rahmen dieses Verfahrens hat Google erklärt, dass bereits gegenwärtig und für mindestens weitere drei Monate EU-weit keine Sprachbefehle mehr transkribiert würden.

Für Google ist eigentlich die Datenschutzbehörde in Irland zuständig, da das Unternehmen dort seinen Hauptsitz hat, aber laut der Datenschutzgrundverordnung haben auch Datenschutzbehörden in anderen Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten Maßnahmen in ihrem Hoheitsgebiet oder Zuständigkeitsbereich zu erlassen, wenn ein dringender Handlungsbedarf zum Schutz der Betroffenen besteht. "Dies ist hier der Fall, denn ein effektiver Schutz Betroffener vor dem Abhören, Dokumentieren und dem Auswerten privater Gespräche durch dritte Personen kann nur durch einen zeitnahen Vollzug erreicht werden", begründet der Datenschutzbeauftragte sein Einschreiten.

"Der Einsatz von Sprachassistenzsystemen in der EU muss den Datenschutzvorgaben der DSGVO folgen. Im Fall des Google Assistant bestehen daran gegenwärtig erhebliche Zweifel", sagt Caspar. Betroffene müssten transparent über die Verarbeitung der Sprachbefehle, aber auch über die Häufigkeit und die Risiken von Fehlaktivierungen informiert werden. "Schließlich muss dem Erfordernis des Schutzes Dritter, die von den Sprachaufnahmen betroffen sind, hinreichend Rechnung getragen werden", sagt der Landesdatenschutzbeauftragte. Letztlich müssten die Datenschutzbehörden über die endgültigen Maßnahmen entscheiden, die für einen datenschutzkonformen Betrieb der Sprachassistenten notwendig seien.

 

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