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Bedenklich: GPS-Überwachung von Firmenwagen

GPS-Tracker in den Dienstwagen werden immer beliebter - diese Überwachung birgt jedoch immer mehr rechtlichen Zündstoff!

Aus der Kombination von GPS-Empfänger und Mobilfunk-Einheit wird ein sogenannter GPS-Tracker: dieser bekommt laufend via GPS seinen Standort mitgeteilt und gibt diesen via Mobilfunk weiter. Für die Echtzeit-Darstellung und Auswertung dieser Daten gibt es entsprechende Software, die etwa das Flottenmanagement bei Speditionen unterstützt oder Werttransporte überwacht.

Inzwischen ist der Kostenaufwand für solche Trackings in einem absolut erschwinglichen Bereich angekommen und viele Unternehmen überwachen so die Bewegung von Dienst-Pkws. Die Systeme können Bewegungsprofile bilden und speichern und komfortablere Versionen sind mit Fahrzeugsensoren gekoppelt und liefern gar detaillierte Fahrstil-Zeugnisse.

Wann eine GPS-Überwachung zulässig ist und in welchem Umfang, bedarf eindeutig einer juristischen Klärung. Denn spätestens seit der DSGVO gilt: Nicht ständig & nicht heimlich!

Datenschutzrechtliche Probleme wirft das GPS-Tracking eines Arbeitnehmerfahrzeugs vor allem dann auf, wenn es während der Arbeitszeit dauerhaft oder sogar während der Freizeit des Arbeitnehmers erfolgt. Außerdem ist die Überwachung von Mitarbeitern mitbestimmungspflichtig. Das Unternehmen braucht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) übrigens dafür in Betrieben mit Betriebsrat dessen Zustimmung.

 

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