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Klarnamenpflicht  Identifikationspflicht

Jugendliche fliegen aus Foren und Spieleplattformen

Der Gesetzesentwurf (nach einer Länderinitiative aus Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern) zur Klarnamenpflicht würde durch die darin enthaltene Forderung nach Identifikation Jugendliche unter 16 aus ihren Netzwerken sowie Gaming-Plattformen aussperren.

Die Vorlage (Drucksache 70/20) enthält in Paragraph 3 Klarstellungen zu den vorab in Medien-Interviews verharmlosend nur "Klarnamenpflicht" genannten Begrifflichkeiten. Demnach sollen soziale Netzwerke und (neuerdings) auch "Spieleplattformen mit mehr als zwei Millionen inländischen Nutzern" die Namen und die Anschrift ihrer Nutzer nicht nur erfassen, sondern sie auch verifizieren.

Die Identifikation soll demnach per amtlichen Ausweis, elektronischem Identitätsnachweis beziehungsweise mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem anerkannten elektronischen Identifizierungssystem erfolgen - letzteres kennt man als Postident.

Die Vorlagelöst aber ein Grundproblem nicht: Wer der Registrierung entgehen will, könnte sich beispielsweise als Nutzer aus einem anderen Land anmelden.

Der Entwurf enthält einige weitere Passagen, die ihn als rel. unfertig und schlehct in der Praxis durchsetzbar erscheinen lassen. So besagt er, dass die Plattformbetreiber die Kosten für die Infrastruktur zum Prüfen der Identität selbst tragen müssen. Sie müssten dann auch dafür Sorge tragen, dass die zwangsweise erhobenen Daten datenschutzkonform gesichert werden, denn sonst droht nach den Vorschriften für den Datenschutz Ungemach.

 

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