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Netzwerkdurchsetzungsgesetz - das große Löschen kann beginnen

Pünktlich zum 1. Januar 2018 tritt das (umstrittene) Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft - während Firmen und Behörden Beschwerdeformulare für das Melden rechtswidriger Inhalte bereitstellen, reißt die Kritik an den Löschpflichten nicht ab.

Die größere in Deutschland vertretenen sozialen Netzwerke sind durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz  ab sofort zum schnellen Löschen "offensichtlich rechtswidriger Inhalte" verpflichtet. Zum gestrigen 1. Januar 2018 ist die Übergangsfrist abgelaufen, innerhalb derer Unternehmen wie Facebook, Twitter oder Youtube sich auf die Forderungen des sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) einstellen mussten.

Per se ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetzes absolut sinnvoll. Aber:

Scharfe Kritik an dem Gesetz kommt weiterhin vom IT-Branchenverband Bitkom. "Das NetzDG ist eine Mogelpackung: Es führt nicht zur Rechtsdurchsetzung, sondern zu amtlich verordneter Strafvereitelung", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Nach Ansicht des Verbandes verstößt das Gesetz gegen das Grundgesetz und gegen EU-Recht.

Das Gesetz war bereits im Oktober letzten Jahres in Kraft getreten. Das bedeutet(e):

  • Bereits zu diesem Zeitpunkt mussten sämtliche sozialen Netzwerke unabhängig von ihrer Größe einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten angeben
  • Registrieren die großen Netzwerke (= mit mehr als zwei Millionen Nutzern) mehr als 100 Beschwerden über illegale Inhalte pro Jahr, sind sie verpflichtet, halbjährlich Berichte über den Umgang mit den Beschwerden zu erstellen.

Und ab sofort müssen die großen Netzwerke zudem "offensichtlich rechtswidrige Inhalte" wie Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigung oder üble Nachrede innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde entfernen.

Unseren ersten Beitrag zu dem Thema finden Sie hier.

 

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