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Neue Richtlinien bei Facebook - Facebook hat sich und seinen Nutzern stillschweigend neue Regeln für anzügliche Inhalte gegeben.

Facebook verbietet sexuelle Andeutungen - die Gemeinschaftsstandards sollen eine möglichst unmissverständliche und allgemein-gültige Richtlinie darstellen.

Die Regeln gelten für alle Plattformen und Kanäle bei Facebook, also nicht nur für öffentliche Beiträge, sondern auch für private Gruppen und Chats im Messenger - bei letzterem müssen sie allerdings von einer der an der Unterhaltung beteiligten Personen gemeldet werden, bevor Facebooks Content-Moderatoren tätig werden.

  • Facebook-Nutzer dürfen keine "vagen anzüglichen Bemerkungen" oder "sexuellen Andeutungen" mehr machen.
  • Das Netzwerk hat seine Gemeinschaftsstandard stillschweigend geändert, ohne dass es jemand mitbekommen hat.
  • Die neuen Regeln enthalten einige unklare Formulierungen, sie könnten Verwirrung auslösen und zu versehentlich gelöschten Inhalten führen.

Zwei Facebook-User unterhalten sich über den Messenger, sie flirten ... das Gespräch wird intim, eine anzügliche Bemerkung ala "Ich möchte heute Nacht noch Spaß haben." fällt.

Dieser Entwicklung müsste Facebook eigentlich gefallen. Schließlich ist es das erklärte Ziel des Unternehmens, die Welt zu vernetzen, Beziehungen aufzubauen und "Menschen näher zusammenzubringen". Außerdem testet Facebook seit einigen Monaten eine Dating-Funktion, die Tinder Konkurrenz machen soll: Ein Flirt zwischen zwei (erwachsenen) Menschen sollte also zur Strategie des Unternehmens passen.

Aber: Das Gegenteil ist der Fall: Im Oktober hat Facebook stillschweigend seine Gemeinschaftsstandards überarbeitet und den Umgang mit bestimmten sexuellen Inhalten verschärft. Öffentlich wurde die Änderung nicht kommuniziert, auf Nachfrage sagt eine Sprecherin, dass künftig ein durchsuchbares Archiv mit älteren Versionen der Hausregeln zur Verfügung gestellt werden soll, um Überarbeitungen transparent zu machen. Die neuen Formulierungen blieben knapp zwei Monate lang unbemerkt, bis die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) und später das deutsche Blog Netzpolitik.org das Thema aufgriffen.

In den Gemeinschaftsstandards formuliert Facebook weltweit gültige Regeln, die teils deutlich über nationale Gesetzgebung hinausgehen. Facebook hat sie nun um einen Punkt ergänzt: "sexuelle Kontaktaufnahme". Dort werden teils Inhalte gebündelt, die zuvor in anderen Abschnitten zu finden waren, teils finden sich neue, strengere Regeln.

Facebook listet mehrere Kategorien verbotener Inhalte auf, dazu zählen kommerzielle (...) Pornographie, explizite sexuelle Sprache und "sexuelle Kontaktaufnahme" wie das Versenden von Nacktbildern. Ein weiterer Absatz untersagt auch "implizite sexuelle Kontaktaufnahme". Darunter versteht Facebook unter anderem:

  • Vage anzügliche Bemerkungen wie "möchte heute Nacht noch Spaß haben"
  • sexualisierter Slang
  • sexuelle Andeutungen wie die Erwähnung von Folgendem: sexuelle Rollen, Sexstellungen, Fetischszenarien, sexuelle Vorlieben/Präferenzen (...)
  • Inhalte (von Hand gezeichnet, digital oder echte Kunstobjekte), die explizite sexuelle Handlungen oder (...) anzüglich positionierte Personen zeigen oder zu zeigen scheinen.

Diverse Kanäle mutmaßen, dass Facebook auf ein neues Gesetz in den USA reagiert haben könnte. Seit der "Stop Enabling Sex Traffickers Act" in Kraft ist, drohen Online-Plattformen hohe Strafen, wenn sie etwa Menschenhandel und Zwangsprostitution ermöglichen. Die Bürgerrechtler glauben, dass das Gesetz zu weit geht und Unternehmen wegen der teils schwammigen Formulierungen vorsorglich zu viel löschen könnten. Facebook widerspricht dieser Darstellung und verweist darauf, dass sich die Gemeinschaftsstandards laufend weiterentwickelten.

Die Richtlinien enthalten aber unklare Formulierungen - unabhängig davon, was ursächlich für Facebooks Entscheidung war, werfen die neuen Regeln Fragen auf. Ein Großteil der Inhalte, die Facebook verbietet, ist selbst in den im Vergleich zu Westeuropa prüden USA legal. In Deutschland wäre eine Bemerkung wie "Ich möchte heute Nacht noch Spaß haben" vermutlich kein Problem in einem Film, der ab zwölf Jahren freigegeben ist. Dennoch sollen sich erwachsene Facebook-Nutzer auch in beiderseitigem Einvernehmen keine "vagen, anzüglichen Bemerkungen" schicken. Genauso unklar erscheint das Verbot von Kunstobjekten, die "anzüglich positionierte Personen" zeigen - oder auch nur zu zeigen scheinen.

Wenn die Richtlinien die Entscheidung der Interpretation des Betrachters überlässt, sind Missverständnisse programmiert. Bereits in der Vergangenheit hat Facebook immer wieder angeblich anstößige Kunstwerke gelöscht, etwa die berühmte Freiheitskämpferin auf dem Gemälde von Eugène Delacroix (nackte Brüste) oder eine Statue des nackten Meeresgottes Neptun, die auf einem Platz in Bologna steht ("explizit sexuell").

Anscheinend scheint sich Facebook dieser Probleme bewusst zu sein: Eine Sprecherin sagt, das Unternehmen arbeite kontinuierlich daran, Klarheit und zusätzlichen Kontext für die Richtlinien zu schaffen. Ziel sei, dass sich alle Facebook-Nutzer sicher fühlten, unabhängig von Alter, kulturellem Hintergrund und persönlicher Sensibilität.

In den kommenden Monaten wolle man die Gemeinschaftsstandards in Bezug auf den Umgang mit sexuellen Inhalten ergänzen und dabei die bisherigen Rückmeldungen berücksichtigen. Man arbeite dafür mit mehreren Organisationen zusammen, die auf Frauen- und Kinderrechte spezialisiert seien - Details zu den Organisationen oder den geplanten Änderungen will Facebook nicht nennen.

 

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