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Schweizer Finanzaufsicht erteilt erstmals Banklizenzen an Blockchain-Finanzdienstleister

Die Schweizer Finanzaufsicht Finma hat sie zwei eidgenössischen Blockchain-Dienstleistern sowohl eine Banklizenz, als auch eine Effektenhändler Bewilligung ausgestellt.

Die zwei Schweizer Blockchain-Dienstleister "Zuger Seba Crypto AG" sowie die "Züricher Sygnum AG" wollen Finanzdienstleistungen für institutionelle und professionelle Kunden anbieten. Die Finma hat die Lizenzen und die Bewilligung unter Auflagen angekündigt.

Die Finma erkennt zwar „das innovative Potential von neuen Technologien für die Finanzmärkte“ an, aber gleichzeitig werde sie aber „die geltenden finanzmarktrechtlichen Bestimmungen unabhängig von der zugrundeliegenden Technologie“ anwenden. Blockchainbasierte Geschäftsmodelle dürften nicht den bewährten regulatorischen Rahmen umgehen. Dies gelte „insbesondere bei der Anwendung der Regeln zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Blockchain-Bereich, wo die Anonymität erhöhte Risiken mit sich bringt“.

Konkret bedeutet das für Blockchain-Banken in der Schweiz, dass sie im Grunde nur eine digitale Währung, aber keine Kryptowährung (= anonyme Währung) mehr verwalten werden.

Denn die Finma verlangt:

  • Bei Transfers von Token müssen, wie bei einer herkömmlichen Banküberweisung, Angaben zum Auftraggeber und zum Begünstigten übermittelt werden.
  • Kryptowährungen oder andere Token dürfen grundsätzlich nur an externe Wallets eigener, bereits identifizierter Kunden geschickt und von diesen entgegengenommen werden. Schweizer Kryptobanken dürfen keine Token von Kunden von anderen Instituten empfangen oder zu Kunden von anderen Instituten senden.

 

Daraus hat sich heraus kristallisiert:

  • Kryptowährungen sind eine Abrundung des Angebotsprofils einer Bank
  • Blockchain-Transaktionen dürfen nur identifizierbar abgewickelt werden

 

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