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Seit 1. Oktober (2016) genügt für Kündigungen von Verbrauchern die Textform.

Online abgeschlossene Verträge (z.B. für Handys, Portale, etc.), können ab sofort auch per E-Mail oder Fax gekündigt werden.

Wer einen Vertrag abschließt, kann das oft online mit nur wenigen Klicks erledigen. Eine Unterschrift ist für den Vertragsabschluss meistens nicht nötig - anders sah das dagegen bei der Kündigung von Verträgen aus. Dafür verlangten viele Anbieter eine aufwendigere, schriftliche Kündigung mit eigenhändiger Unterschrift, anderenfalls wird die Kündigung nicht angenommen. Dieses Gebaren soll mit der neuen Regelung der Vergangenheit angehören.

Neben Brief, Fax und E-Mail sollten auch Kündigungen per SMS oder eigescanntem PDF möglich sein, wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt. Wichtig sei, dass „der Vertragsinhaber und sein Wunsch zur Kündigung deutlich erkennbar sind“.

Ausnahmen gibt es allerdings bei notariell beurkundeten Verträgen. Auch bei Kündigungen des Arbeitsverhältnisses oder des Mietvertrages ist laut Verbraucherzentrale gesetzlich die Schriftform vorgeschrieben. Daher muss in diesen Fällen weiterhin per Brief und eigenhändiger Unterschrift gekündigt werden.

Die Regelungen gelten zudem nur für Neukunden, die Verträge nach dem 1. Oktober 2016 abschließen.

 

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