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Dadurch wird der Sychronisations- und Sharingdienst den Compliance-Anforderungen vieler deutscher Unternehmen gerecht.

Die Anwenderdaten werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren gespeichert. Das Verfahren dient dazu, Zugriffe datenhungriger US-Behörden auszuschließen.

Nach einer ausgiebigen Testphase geht der Dienst nun so an den Start.

TeamDrive führt außerdem eine Empfehlung des Deutschen Anwaltvereins für seine Syncronisations- und Share-Software ein, da sie den hohen Sicherheitsanforderungen entsprechend § 203 Strafgesetzbuch für Berufsgeheimnisträger entspricht. Für grundlegende Sicherheit sorgt außerdem die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die weder TeamDrive noch Behörden irgendwo in der Welt eine Dechiffrierung erlaubt.

Microsoft setzt bei seinem neuen Cloud-Service auf ein Treuhänder-Modell mit dem Partner T-Systems International. Die Daten werden somit nicht nur in Deutschland, sondern auch von dem deutschen Unternehmen verwaltet, so das Microsoft von amerikanischer Seite aus nicht gezwungen werden kann, Kundendaten weiterzugeben.

 

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