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Das neue TTDSG steht kurz vor dem Start

In gut zwei Wochen wird in Deutschland (genauer gesagt am 01.12.2021) das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (kurz TTSDG) in Kraft treten.

Es regelt Bestimmungen zum Fernmeldegeheimnis sowie zum Datenschutz bei Telekommunikations- und bei Telemediendiensten.

Daher ersetzt es die bisherigen Datenschutzregelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemediengesetzes (TMG), die mit dem TTDSG an die DSGVO angepasst werden.

Außerdem wird die Cookie-Regelung der E-Privacy-Richtlinie umgesetzt - Cookie-Banner sind dann gesetzliche Pflicht und nicht mehr nur indirekt durch die ePrivacy geregelt.

Wie üblich enthält auch das TTDSG kompliziert formulierte Regelungen. Diese orientieren sich konsequent an den Vorgaben der DSGVO und setzen die entsprechenden Vorgabe in deutsches Recht um. Es hält übrigens im Hinblick auf eine künftige ePrivacy-Verordnung keine Überraschungen bereit.

In wie weit das leidige Thema der Cookie-Banner davon betroffen sein wird, muss man die nächste Zeit noch ein wenig abwarten.

 

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