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Urteil des EuGH: Betreiber von Facebook-Fanseiten sind für Datenschutz mitverantwortlich

Betreiber von Fanseiten auf Facebook oder Gruppen auf anderen Social Media Plattformen müssen umdenken - laut Europäischem Gerichtshof sind sie so wie auch der Plattform-Betreiber selbst für den Datenschutz verantwortlich.

Die Entscheidung (C-210/16) erging auf Grundlage der alten Datenschutzrichtlinie. Die Regeln zur Verantwortlichkeit sind jedoch mit denen in der DSGVO identisch:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Betreiber von Facebook-Fanseiten gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher verantwortlich sind. Der Betreiber einer Facebook-Fanseite gestalte sein Informations- und Kommunikationsangebot selbst und trage damit zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Fanpage bei - eine weitere Rolle hat sicherlich gespielt, das dem Betreiber solcher Seiten meist umfangreiche Analysetools sowie gespeicherte Daten der Besucher zur Verfügung stehen.

Der ehemalige schleswig-holsteinische Landesdatenschützer Thilo Weichert war 2011 nicht direkt gegen Facebook, sondern gegen Betreiber von Facebook-Fanseiten in Schleswig-Holstein mit Untersagungsverfügungen vorgegangen. Daraufhin hatte unter anderem die Wirtschaftskammer Schleswig-Holstein das Unabhängige Landeszentrum Schleswig-Holstein vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig verklagt.

Ein Kommentar aus Bayern dazu:
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Thomas Petri empfiehlt den bayerischen öffentlichen Stellen nun ihre Öffentlichkeitsarbeit bei Anbietern Sozialer Medien kritisch zu überprüfen. "Entweder müssen Soziale Medien sich an die in Europa geltenden Datenschutzvorschriften halten oder sie können nicht mitverantwortlich genutzt werden. Mögliche Vorteile bei der Öffentlichkeitsarbeit rechtfertigen jedenfalls keine Datenschutzverstöße."

 

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