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USB-Konsortium sorgt mit umfangreichen Umbenennungen für Namens-Chaos

Für Verwirrung sorgen vor allem die drei neuen Leistungsklassen von USB 3.2, die die bisherigen Standards USB 3.0 und 3.1 ersetzen, sowie die rückwirkende Umbenennung von etablierten Standards.

Fangen wir mit dem neuen Standard USB 3.2 an:

Die ersten damit ausgestatteten Geräte kommen noch dieses Jahr in den Handel. Vorhandene USB-Typ-C-Kabel sind bereits für die Übertragung von bis zu 20 GBit/s geeignet, allerdings unterstützt USB 3.2 nicht mehr den bisher auch verwendeten USB-A/C-Anschluss.

Der neue USB-3.2-Standard erhält die Bezeichnung „USB 3.2 Gen 2x2”. In diesem Fall gibt der Name die Spezifikation des Standards wieder: Sie erlaubt den doppelten Durchsatz von USB 3.2 Gen 2, früher bekannt als USB 3.1 Gen 2, bzw. bekannt als USB 3.1. Er beträgt 20 Gigabit pro Sekunde, diese Rate erreicht USB 3.2 Gen 2x2 mithilfe von zwei 10-Gb/s-Kanälen. Sie ist ausschließlich über den USB-C-Anschluss möglich, da nur dieser den mehrspurigen Betrieb erlaubt.

 

Die Namens-Änderungen der alten Generationen:

Den USB Standard mit der Bezeichnung 3.0 hatte die Organisation bereits schon einmal in „USB 3.1 Gen 1“ umfirmiert, nun soll er „USB 3.2 Gen 1“ heißen. Damit bezeichnet das USB-Konsortium den Übertragungsweg mit 5 Gigabit pro Sekunde. Das ursprüngliche USB 3.1 mit 10 Gb/s – es war zuletzt mit „USB 3.1 Gen 2“ bezeichnet worden – es hört in Zukunft auf den Namen „USB 3.2 Gen 2“.

 

Auswirkungen auf die Anschluß-Möglichkeiten:

Auch wenn die vorhandenen USB-Typ-C-Kabel aufwärtskompatibel zu USB 3.2 sind, müssen sich Verbraucher mit der Einführung von USB 3.2 auf eine wichtige Änderung einstellen: USB 3.0 und 3.1 nutzten auch den kombinierten USB-A/C-Anschluss. USB 3.2 dagegen wird nur über den USB-C-Anschluss realisiert.

 

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