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Mit grossen Worten hatten Politiker der Großen Koalition vom Ende der Störerhaftung geredet. Doch ein Blick in den geplanten Gesetzestext zeigt: Von Rechtssicherheit für Betreiber offener WLANs kann keine Rede sein, erklärt Heise-Justiziar Joerg Heidrich.

Die Süddeutsche Zeitung ist sich ganz sicher: "Abmahn-Anwälte stöhnen – Internetnutzer jubeln". WLAN-Betreiber würden bald "vor Abmahnungs- und Gerichtskosten geschützt". Dies wäre ganz klar eine wünschenswerte Rechtslage, die privaten Funknetz-Betreibern Sicherheit geben und nicht zuletzt auch den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken würde. Mit der Realität hat der Zeitungsbericht allerdings relativ wenig zu tun - tatsächlich rückt nun das Ziel der Rechtssicherheit auf Jahre hin in weite Ferne.

Zitat aus Heise: Also wird alles gut? Leider nicht, wie nahezu jedem mit der Materie vertrauten Juristen bereits auf den ersten Blick aufgefallen ist. Denn der erklärte Wille, die Rechtsunsicherheit für den Betrieb von offenen Netzen zu beseitigen, findet sich zwar in der Gesetzesbegründung – nicht aber in dem tatsächlichen Gesetzestext. Begründungen der Gesetze sind für die Gerichte nämlich keinesfalls bindend und daher nur eingeschränkt relevant. Dort, wo er hingehört, nämlich im eigentlichen Wortlaut des Gesetzes, fehlt der entscheidende Hinweis, nämlich, dass die Haftungsbeschränkung auch für die im Rahmen von Abmahnungen entscheidenden Unterlassungsansprüche gilt.

 

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