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Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat ihren Widerstand gegen die Abschaffung der sogenannten WLAN-Störerhaftung angeblich aufgegeben.

Bisher hatte die Union darauf bestanden, dass eine Befreiung von der Störerhaftung nur bei passwortgeschützten Verbindungen mit Vorschaltseite möglich ist. Diese Vorgaben für Betreiber frei nutzbarer WLAN-Hotspots sollen nun wegfallen. Damit wäre der Weg frei für eine großzügigere Regelung „noch diesen Monat“.

Entgegen der Hoffnungen der Kritiker hatte sich an dem Entwurf bis Juni 2015 wenig geändert, als er unter der offiziellen Bezeichnung „Zweites Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes“ zur Neuregelung der WLAN-Störerhaftung der EU-Kommission vorgelegt wurde. Der Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi) lobte damals zwar, dass die Bundesregierung mit der Neufassung die Trennung zwischen Privatpersonen und kommerziellen Anbietern abgeschafft hatte, bemängelte aber zugleich die für beide Nutzergruppen aus seiner Sicht unnötigen bürokratische Hürden.

 

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