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Wichtig für Onlinehändler: Verpackungsgesetz (VerpackGEG) aktualisiert!

Ab dem 1. Januar 2019 gibt es signifikante Änderungen, die vor allem Onlinehändlern neue Regulierungen ins Haus bringen.

Vor allem Onlinehändler müssen sich mit dem sperrig betitelten "Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen" beschäftigen: Es hebt die bisher gültige Verpackungsverordnung auf und legt Händlern erweiterte Pflichten auf.

Ziel ist es, dass Kunden weniger Verpackung wegwerfen müssen und sie recyceln können.

Ausserdem müssen sich Onlinehändler nun an einer zentralen Stelle registrieren -  andernfalls dürfen sie keine Versandverpackungen verwenden.

 

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