News

WLAN-Zugang teilen: Das BGH nimmt WLAN-Nutzer in Schutz – Werksschlüssel darf vertraut werden

Für illegale Uploads ins Internet knöpfen sich Abmahner meistens den Anschlussinhaber vor, selbst wenn der nichts Unrechtes getan hat, denn Privatleute haften auch für ein schlecht gesichertes WLAN. Sie müssen aber nicht für jede Lücke geradestehen!

Nach einem ehemaligen Grundsatzurteil des BGH von 2010 gibt es eine Pflicht:

  • die Standardeinstellungen des Routers zu ändern
  • ein ausreichend langes und sicheres Passwort zu vergeben
  • und eine Verschlüsselung nach aktuellem Standard einzusetzen.

Ungeklärt war, ob Internetnutzer auch einen zwar voreingestellten, aber individualisierten Schlüssel anpassen müssen.

NEU:
Wer sich auf eine individualisierte WLAN-Verschlüsselung des Routers durch den Hersteller verlässt und dieses Passwort nicht ändert, verletzt keine Pflichten.

Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag, den 24. November 2016. Solange ein und dieselbe Zahlenkombination nicht an mehreren Geräten voreingestellt ist, können Verbraucher davon ausgehen, dass ihr WLAN marktüblich gesichert ist.

 

Alle News gibt es hier zu sehen, eine Suche lässt sich hier starten und zur Startseite geht es hier mit einem Klick!