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Kassensicherungsverordnung - TSE - die nächste Bürokratie

Ab dem 01.01.2010 gilt in Deutschland die Kassensicherungsverordnung!

Wer es noch nicht mitbekommen hat - nicht nur Bäcker sollen demnächst für jeden Cent Artikel einen Beleg ausstellen, es tut sich ab 2020 noch einiges mehr an unseren Kassen.

Die Kassensicherungsordnung schreibt nämlich vor: Jedes elektronische Kassensystem muss alle Auftragsdaten auf einem verschlüsseltem Chip in der Kasse speichern und für Finanzbeamte jederzeit auslesbar bereithalten (am Ende eines Tages müssen alle Vorgänge aus der TSE exportiert und zuverlässig gesichert werden.

Davon ist jeder steuerpflichtige Unternehmer, der eine Kasse betreibt, betroffen!

Im Laufe der Zeit hat sich hierzu eine relativ einheitliche Lösung entwickelt: Die Technische Sicherungseinrichtung, abgekürzt TSE. Das Dumme ist nur, relativ einheitlich ist nicht einheitlich. Daher dürfen ab 1.1.2020 nur noch Kassensysteme vertrieben werden, die eine zertifizierte TSE besitzen.

Für bestehende Kassen ist der 30.09.2020 Stichtag - auf Grund fehlender TSE hat man die Frist verschoben. Aber auch dieses Datum ist mehr als sportlich!

 

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