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Neuer WLAN-Gesetzentwurf zur sog. Störerhaftung: Mehr Sperren, weniger Störerhaftung

Das BWM (Bundeswirtschaftsministerium) versucht erneut, die Störerhaftung für WLAN-Betreiber abzuschaffen - auch Abmahnkosten sollen nun tatsächlich größtenteils ausgeschlossen werden, dafür kommt aber ein neuer Sperranspruch.

Ein dem Fachverlag "heise online" vorliegender Referentenentwurf für einen dritten Anlauf zur "Änderung des Telemediengesetzes" (TMG) sieht vor, dass Inhaber von Urheberrechten von Hotspot-Betreibern weder Schadenersatz noch Abmahngebühren verlangen dürfen, wenn sie feststellen, dass über ein WLAN unerlaubt etwa Werke in Tauschbörsen hochgeladen werden. Im Gegenzug soll es ihnen aber leichter fallen, mit Websperren gegen derlei Rechtsverstöße vorzugehen.

WLAN-Betreiber dürften nicht verpflichtet werden, "Nutzer vorab zu registrieren, die Eingabe eines Passwortes zu verlangen oder das Anbieten des Dienstes einzustellen". Derlei Maßnahmen sollen aber "auf freiwilliger Basis weiterhin möglich bleiben". Das Ministerium will damit auf die neue "Rechtsunsicherheit" reagieren, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil für kommerzielle Hotspot-Betreiber im September geschaffen habe. Der neue Gesetzentwurf befindet sich derzeit noch in der Abstimmung mit den anderen Ressorts und Wirtschaftsverbänden; er soll danach vom Bundeskabinett auf den Weg ins Parlament gebracht werden.

 

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