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Die "Starke Kundenauthentifizierung"

Pflicht ab 1. Januar 2021 - aber was ist das? Und für wen besteht Handlungsbedarf?

Die "Starke Kundenauthentifizierung" wird ab 1. Januar 2021 zur Pflicht - Handlungsbedarf besteht für Online Shops. Die "Starke Kundenauthentifizierung" besagt, das Kunden bei Transaktionen (Käufen oder anderen Vertragsabschlüßen) im Web bzw. in Apps ihre Identität über mindestens zwei von drei möglichen, voneinander unabhängigen Sicherheitsfaktoren, belegen müssen.

Folgende Sicherheitsfaktoren stehen zur Auswahl:

  1. Wissen (Wissen über das nur die authorisierte Person verfügt, zum Beispiel ein Passwort oder eine PIN)
  2. Besitz (Identifizierung über einen Besitz der autorisierten Person - z.B. eine 2 Faktor-Authentifizierung über ein Mobiltelefon)
  3. Inhärenz (= ein einzigartiges Merkmal über das nur die autorisierte Person verfügt, zum Beispiel Fingerabdruck oder eine Gesichtserkennung)

Möglich wird dies z.B. über EMV 3D-Secure.

Die meisten Händler begrüßen zwar neue Sicherheitsvorkehrungen, da so das Einkaufen im Internet sicherer und daher attraktiver macht, andererseits fürchten sie aber einen komplizierteren Check-Out
für den Kunden, da dies zu höheren Kaufabbrüchen führt.

Sowohl durch einen starken Partner, als auch durch eine rechtzeitige Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben lässt sich der Mehraufwand der Kunden-Authentifizierung kundenfreundlich umsetzen - daher sollte am besten umgehend mit der Umsetzung begonnen werden, denn der Jahreswechsel ist nicht mehr weit entfernt.

 

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